Gilt das Lebensmittelrecht auch für Kosmetika oder hat es separate Regeln?
Gilt das Lebensmittelrecht auch für Kosmetika oder hat es separate Regeln?
keine Antworten
Frage vom Besucher
0
0
0
05.01.2025
Habe gehört, Kosmetika sind kein ‚Lebensmittel‘.
Website-Administration
08.01.2025
Antwortdatum: 08.01.2025
Kosmetika zählen nicht zu Lebensmitteln. Sie unterliegen der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Lebensmittelrecht (LFGB) ist da nicht anwendbar. Allerdings finden sich im LFGB Bestimmungen zu 'Bedarfsgegenständen', z.B. Hautkontakt. Doch Kosmetikrecht ist gesondert geregelt, mit Pflichten zu Inhaltsstofflisten, Sicherheitsbewertungen etc.
Medizinrecht umfasst alle Vorschriften, die das Verhältnis zwischen medizinischen Leistungserbringern und Patienten regeln. Es sichert Qualitätsstandards und sorgt für klare Zuständigkeiten, damit Behandlungen transparent und rechtlich abgesichert erfolgen können.
Ich bin gerade krankgeschrieben und mache mir Sorgen, ob ich meinen Lohn weiterhin bekomme und wie lange. Man hört oft, dass man nur sechs Wochen lang Lohnfortzahlung erhält und danach das Krankengeld einsetzt. Gilt das immer und was muss ich tun, um alles korrekt abzuwickeln?
Ich habe erfahren, dass das Gewerbeaufsichtsamt bei uns eine unangekündigte Begehung durchführen kann. Nun frage ich mich, worauf die Beamten besonders achten. Prüfen sie nur den Arbeitsschutz, oder schauen sie sich auch Personalunterlagen und andere Dokumente an?
Ich habe ein Problem mit meiner Gasrechnung, mein Lieferant reagiert nicht. Ich habe von einer Schlichtungsstelle Energie gehört. Wie funktioniert das Verfahren, wer trägt die Kosten, und ist das Ergebnis verbindlich?
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».