Antwortdatum: 25.12.2024
Produkte, die besondere Ernährungszwecke erfüllen (Säuglingsanfangsnahrung, Formuladiäten für Gewichtskontrolle, Lebensmittel für medizinische Zwecke), unterliegen speziellen Vorschriften (Verordnung (EU) 609/2013). Sie sind klar als solche zu kennzeichnen und bedürfen ggf. einer angemessenen Zusammensetzung und Kennzeichnung, damit Konsumenten wissen, dass es sich um speziell entwickelte Produkte handelt.