Nach dem Täuschungsverbot dürfen Abbildungen nicht irreführen. Ein gewisser gestalterischer Spielraum ist erlaubt, aber wenn z.B. Verpackungsfoto üppige Zutaten zeigt, die kaum enthalten sind, könnte das eine Täuschung darstellen. Es kommt auf den Gesamteindruck an. Gerichte urteilen im Einzelfall, ob das Bild eine falsche Erwartung erzeugt.
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