Darf man Alkoholgehalt nachträglich reduzieren und das Produkt noch als ‚Likör‘ bezeichnen? - Anwalte-de.com
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Darf man Alkoholgehalt nachträglich reduzieren und das Produkt noch als ‚Likör‘ bezeichnen?

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Frage vom Besucher

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18.12.2024

Gibt es Mindestalkoholwerte für bestimmte Spirituosenarten?

Website-Administration 23.12.2024
Antwortdatum: 23.12.2024

Spirituosenkategorien in der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 definieren Mindestalkoholgehalt. Ein Likör muss mindestens 15 % vol. enthalten. Wer den Alkoholgehalt senkt, erfüllt ggf. die Definition nicht mehr und darf nicht mehr 'Likör' auf dem Etikett führen. Es droht eine Irreführung, wenn man die Verkehrsbezeichnung dennoch benutzt.

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