Antwortdatum: 26.12.2024
In Deutschland müssen Mischgetränke auf Spirituosenbasis (Alkopops) einen deutlichen Warnhinweis tragen: 'Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten'. Außerdem ist eine Sondersteuer drauf (Alkopopsteuergesetz). Das soll Jugendliche vor übermäßigem Konsum schützen. Auch in der Werbung ist die Ansprache Minderjähriger untersagt.