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Was ist die ‚Risikoanalyse‘ nach Verordnung (EG) Nr. 178/2002?

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10.11.2024

Warum teilt man in Risiko- und Krisenmanagement auf?

Website-Administration 13.11.2024
Antwortdatum: 13.11.2024

Die Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 unterscheidet Risikoanalyse (bestehend aus Risikobewertung, -management, -kommunikation) und Krisenbewältigung. Risikobewertung erfolgt wissenschaftlich (z.B. EFSA). Risikomanagement heißt, Regulierung und Kontrollen einzuführen. Risikokommunikation umfasst Information an Verbraucher. Bei akuten Krisen (z.B. Kontamination) greift ein Krisenstab, um Sofortmaßnahmen zu koordinieren.

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