Antwortdatum: 24.10.2024
Nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) muss Personal, das mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erhalten (früher 'Gesundheitszeugnis'). Ein separater 'Sachkundenachweis' existiert im Fleischbereich, Fischbereich oder bei gewerblicher Pilzberatung. Generell müssen Mitarbeiter geschult sein. Im Bäcker- oder Fleischereihandwerk sind Ausbildungen üblich.