Antwortdatum: 30.11.2024
Spirituosen brauchen kein Zutatenverzeichnis, sofern sie keine Zusatzstoffe enthalten, außer Farbstoffe (z.B. 'mit Farbstoff'). Sie müssen die Verkehrsbezeichnung (z.B. 'Rum'), Alkoholgehalt, Nettofüllmenge, Herstelleranschrift und ggf. Allergenkennzeichnung haben. Nährwertkennzeichnung ist bei Getränken mit Alkoholgehalt über 1,2 % vol. nicht Pflicht, laut LMIV.