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Was regelt das Weingesetz bezüglich Qualitätsstufen (Prädikatswein)?

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Frage vom Besucher

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24.11.2024

Darf ich jeden Wein ‚Kabinett‘ nennen?

Website-Administration 29.11.2024
Antwortdatum: 29.11.2024

Nein, Qualitätsstufen wie Kabinett, Spätlese, Auslese sind gesetzlich klar definiert. Das Weingesetz und die Weinverordnung legen Mindestmostgewichte und Herkunftsangaben fest. Nur Weine, die den Anforderungen (Zuckergehalt, Lesezeitpunkt) entsprechen, dürfen die Prädikatsbezeichnungen tragen. Wer unberechtigt solche Begriffe nutzt, begeht Etikettenschwindel.

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