Kann man Schlachtabfälle legal in den Handel bringen? - Anwalte-de.com

Kann man Schlachtabfälle legal in den Handel bringen?

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Frage vom Besucher

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30.10.2024

Vielleicht als ‚Nebenerzeugnisse‘?

Website-Administration 02.11.2024
Antwortdatum: 02.11.2024

Genießbare tierische Nebenprodukte (z.B. Innereien) dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie lebensmitteltauglich sind. Andere Schlachtabfälle wie Gülle, Federn, Hufe gelten als tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und dem Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsrecht unterliegen. Sie dürfen nicht als Lebensmittel verkauft werden.

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