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Wie sieht die Kennzeichnungspflicht bei Allergenen in loser Ware aus?

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Frage vom Besucher

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06.01.2025

Muss man Schilder aufstellen oder reicht mündliche Auskunft?

Website-Administration 09.01.2025
Antwortdatum: 09.01.2025

Man kann mündlich informieren, sofern ein deutlicher Hinweis ('Bitte fragen Sie unser Personal zu Allergenen') angebracht ist. Eine schriftliche Dokumentation muss aber im Betrieb vorhanden sein. Alternativ kann man direkt Schilder mit den 14 Hauptallergenen verwenden. Die LMIV macht beides möglich, Hauptsache, der Gast erhält verlässliche Infos.

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