Antwortdatum: 13.11.2024
Der Verkauf abgelaufener MHD-Produkte ist nicht verboten, solange das Lebensmittel noch sicher ist und keine Täuschung vorliegt. Händler haften dafür, dass es genießbar bleibt. Viele Betriebe reduzieren den Preis und kennzeichnen das überschrittene MHD. Das Verbrauchsdatum hingegen darf nicht überschritten werden, da es sich um leicht verderbliche Waren handelt.