Antwortdatum: 20.11.2024
Bei Food-Bloggern gelten Vorschriften zum Kennzeichnen von Werbung und zu gesundheitlichen Versprechen. Wer irreführende Aussagen macht oder unzutreffende Heilaussagen trifft, kann gegen UWG verstoßen. Produktempfehlungen müssen als 'Werbung' gekennzeichnet sein, falls eine Gegenleistung fließt. Fehlerhafte Infos können zu Haftungsproblemen oder Abmahnungen führen.