Antwortdatum: 09.11.2024
Geringfügige Verarbeitungen wie Waschen, Schälen, Zerkleinern gelten oft als 'vorverpackt, jedoch nicht umfangreich verarbeitet'. Für Kennzeichnung kann das relevant sein, z.B. ob ein Zutatenverzeichnis nötig ist. In der Praxis zählen geschnittene Salate schon als 'verarbeitet', man muss Datum, evt. Schutzatmosphäre angeben. Unverarbeitet wäre z.B. nur ungewaschener, ungeschnittener Kopfsalat.