Antwortdatum: 10.11.2024
Wildern ist verboten. Wer ohne Erlaubnis Fische fängt und in den Handel bringt, verstößt gegen Fischereigesetze und ggf. Naturschutzrecht. Vermarktet man illegal gefangenen Fisch, verstößt man auch gegen Lebensmittelrecht, weil die Rückverfolgbarkeit fehlt und Hygienevorschriften verletzt werden können. Es kann strafrechtliche Konsequenzen haben (Diebstahl, Fischwilderei).