Antwortdatum: 11.11.2024
Wenn die Cartoonfiguren urheberrechtlich geschützt sind, benötigt man die Lizenz des Rechteinhabers für die Verwendung auf Etiketten. Ohne Genehmigung wäre das eine Urheberrechtsverletzung. Das Lebensmittelrecht berührt dies nicht direkt, aber man könnte gegen Marken-/Urheberrecht verstoßen. Also stets den Schöpfer um Erlaubnis bitten.