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Welche Unterschiede gibt es beim Import von Lebensmittelzusatzstoffen (Farbstoffe, Aromen)?

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Frage vom Besucher

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14.12.2024

Benötigen die eine Zulassung?

Website-Administration 17.12.2024
Antwortdatum: 17.12.2024

Zusatzstoffe unterliegen EU-weit einem Positivlistenprinzip (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). Nur zugelassene Stoffe mit E-Nummer dürfen in Verkehr gebracht werden. Importierte Zusatzstoffe müssen dieselben Sicherheits- und Reinheitsanforderungen erfüllen. Vor Import muss geprüft werden, ob der Stoff in der EU zugelassen ist. Fehlt die Zulassung, ist der Import und Einsatz verboten.

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