Antwortdatum: 31.10.2024
Leere Raumanteile in Verpackungen können Täuschung sein, wenn sie einen falschen Inhalt vortäuschen. Wer sich getäuscht fühlt, kann sich an Verbraucherschutz oder Lebensmittelüberwachung wenden. Ein direkter Gerichtsprozess ist seltener. Die Aufsichtsbehörde kann dem Hersteller Täuschung vorwerfen und Änderungen verlangen. Ein Verbraucher kann auf zivilrechtlichem Weg ggf. Schadensersatz fordern, aber dies ist selten erfolgreich, da Schaden schwierig nachzuweisen ist.