Antwortdatum: 30.10.2024
Lebensmittelkontrolleure haben ein gesetzliches Zutrittsrecht (LFGB, EU-Hygieneverordnung). Das Hausrecht darf keine amtliche Kontrolle verhindern. Verweigert man den Inspektoren den Zutritt, drohen Zwangsmaßnahmen oder Bußgelder. Kontrollen sind für den Verbraucherschutz zwingend und können auch unangekündigt stattfinden.