Antwortdatum: 06.01.2025
Der JMStV ist ein Länder-Staatsvertrag, der den Jugendschutz im Internet und Rundfunk regelt. Er definiert Sendezeiten, Altersfreigaben, Filtersoftware, Kennzeichnungspflichten oder Jugendschutzprogramme. Das Jugendschutzgesetz (Bund) bezieht sich eher auf den Offline-Bereich (z.B. Film, DVD, Spiele). Der JMStV ergänzt also die Vorschriften speziell im Bereich Online-Medien und Rundfunk.