Antwortdatum: 17.12.2024
Grundsätzlich benötigt man die Einwilligung der abgebildeten Person, um ein Foto zu veröffentlichen. Ausnahmen bestehen bei Personen der Zeitgeschichte, Bildern von Versammlungen oder wenn die Person nur 'Beiwerk' einer Landschaft ist. Ansonsten schützt § 22 KUG die Privatsphäre. Wer ohne Einwilligung ein Portrait veröffentlicht, begeht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.