Antwortdatum: 08.12.2024
Persönlichkeitsrechte umfassen Name, Ehre, Privat- und Intimsphäre, Recht am eigenen Bild, Stimme, etc. Sie sind zivil- und strafrechtlich geschützt. Medien müssen sorgfältig abwägen, ob eine Berichterstattung gerechtfertigt ist (z.B. öffentlicher Informationswert) oder ob sie Persönlichkeitsrechte unverhältnismäßig verletzt. Verletzungen führen zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.