Antwortdatum: 28.11.2024
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ARD, ZDF, Deutschlandradio) finanziert sich via Rundfunkbeitrag. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin eine notwendige Finanzierungsform, um Staatsferne und Grundversorgung sicherzustellen. Jeder Haushalt zahlt den Beitrag, unabhängig vom Nutzungsverhalten. Die Beitragspflicht ist in den Rundfunkbeitragsstaatsverträgen geregelt und verfassungsrechtlich als angemessen bestätigt.