Antwortdatum: 04.01.2025
Bei rein privaten Social-Media-Seiten ohne gewerbliche Inhalte besteht keine Impressumspflicht. Doch sobald geschäftsmäßige Kommunikation vorliegt (z.B. Influencer-Werbung), greift § 5 TMG, und man muss ein Impressum mit vollständigen Anbieterangaben bereitstellen. Fehlt es, drohen Abmahnungen oder Bußgelder.