Antwortdatum: 03.01.2025
Kurze Ausschnitte (Zitate) sind erlaubt, wenn sie den eigenen Text erläutern und die Quelle genannt wird, § 51 UrhG. Aber man darf nicht den ganzen Artikel übernehmen. Das Zitatrecht setzt voraus, dass man sich inhaltlich damit auseinandersetzt. Reine Übernahme ohne eigenständige Leistung ist unzulässig. Also geht ein Ausschnitt als Belegstelle, nicht als Volltext.