Was ist die Panoramafreiheit? - Anwalte-de.com

Was ist die Panoramafreiheit?

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Frage vom Besucher

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10.12.2024

Darf ich Gebäude und Skulpturen frei fotografieren und veröffentlichen?

Website-Administration 12.12.2024
Antwortdatum: 12.12.2024

Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt Fotos von bleibend im öffentlichen Raum befindlichen Werken (z.B. Fassaden, Skulpturen). Man darf diese Aufnahmen verbreiten. Allerdings gilt es nicht, wenn man Bereiche betritt, die nicht frei zugänglich sind (z.B. Museum, Hof). Im Ausland unterscheiden sich die Regelungen, sodass man vorsichtig sein sollte, wenn man international publiziert.

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