Antwortdatum: 30.12.2024
Rundfunkwerbung, die sich an Kinder richtet, unterliegt strengen Jugendschutzrichtlinien. In der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag finden sich Vorgaben. Werbung darf Kinder nicht direkt zum Kauf auffordern oder ihnen suggerieren, Eltern zum Kauf zu drängen. Bei privaten Kindersendern gibt es Beschränkungen für Werbeeinblendungen und Produktplatzierungen.