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Gibt es Vorschriften zum ‚digitalen Nachlass‘ bei Social-Media-Konten?

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Frage vom Besucher

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04.11.2024

Wer erbt z.B. ein Facebook-Profil?

Website-Administration 05.11.2024
Antwortdatum: 05.11.2024

Die Rechtsprechung (z.B. BGH) entschied, dass digitale Konten vererbbar sind wie analoge Dokumente. Erben haben Anspruch auf Zugang zu den Inhalten, sofern keine anderen AGB-Bestimmungen entgegenstehen. Das Medien- und Kommunikationsrecht tangiert dieses Thema, aber es gibt kein spezielles Bundesgesetz zum digitalen Nachlass. Es gilt allgemeines Erbrecht in Verbindung mit Nutzungsbedingungen der Plattformen.

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