Antwortdatum: 05.11.2024
Die Rechtsprechung (z.B. BGH) entschied, dass digitale Konten vererbbar sind wie analoge Dokumente. Erben haben Anspruch auf Zugang zu den Inhalten, sofern keine anderen AGB-Bestimmungen entgegenstehen. Das Medien- und Kommunikationsrecht tangiert dieses Thema, aber es gibt kein spezielles Bundesgesetz zum digitalen Nachlass. Es gilt allgemeines Erbrecht in Verbindung mit Nutzungsbedingungen der Plattformen.