Darf man bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz im Internet die Seite sperren? - Anwalte-de.com
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Darf man bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz im Internet die Seite sperren?

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Frage vom Besucher

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13.11.2024

Wer ordnet das an?

Website-Administration 18.11.2024
Antwortdatum: 18.11.2024

Jugendgefährdende Inhalte können von den Landesmedienanstalten oder Jugendmedienschutzstellen beanstandet werden. Wenn eine Plattform nicht reagiert, kann eine Sperrverfügung an Access-Provider gerichtet werden, um den Zugriff zu erschweren. Die Rechtsgrundlage steht im JMStV. In der Praxis ist dies umstritten (Stichwort Netzsperren), da es Zensurähnlichkeit haben kann.

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