Antwortdatum: 27.11.2024
Die DSGVO erlaubt den Mitgliedstaaten Ausnahmen für journalistische und redaktionelle Zwecke, damit die Presse- und Meinungsfreiheit nicht übermäßig eingeschränkt wird. In Deutschland gibt es Medienprivileg-Regelungen, z.B. in den Landesmediengesetzen. Auch Blogger können unter Umständen als 'journalistisch-redaktionell' eingestuft werden. Dann gelten datenschutzrechtliche Erleichterungen.