Antwortdatum: 10.01.2025
Die EU-Webseiten-Richtlinie (2016/2102) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichten öffentliche Einrichtungen, digitale Barrierefreiheit zu schaffen (z.B. Screenreader-Kompatibilität). Für private Medienunternehmen ist das nicht verbindlich vorgeschrieben, obwohl man dort anstrebt, barrierearme Angebote zu machen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt Barrierefreiheit vermehrt um, z.B. Gebärdensprache, Untertitel.