Antwortdatum: 02.11.2024
Es gibt keinen generellen Anspruch, Archivartikel zu löschen. Aber wenn eine Person unverhältnismäßig beeinträchtigt wird und das öffentliche Interesse an dem Bericht stark abgesunken ist, kann ein Lösch- oder Anonymisierungsanspruch greifen. Die Gerichte wägen zwischen Persönlichkeitsrecht und Archivfunktion der Presse ab (sog. 'Recht auf Vergessenwerden').