Antwortdatum: 02.12.2024
Der Medienstaatsvertrag und der Glücksspielstaatsvertrag regeln strenge Vorgaben. Werbung für (online-)Glücksspiele ist teilweise erlaubt, aber an enge Bedingungen gebunden: Jugendschutz, keine Irreführung, Sendezeitenbeschränkungen. Insbesondere im Fernsehen dürfen Werbespots für Glücksspiele erst ab einer bestimmten Uhrzeit laufen, um Minderjährige zu schützen.