Antwortdatum: 02.12.2024
In der Praxis haben Interviewte oft ein Autorisierungsrecht, d.h. sie dürfen Zitate vor Veröffentlichung freigeben. Rechtlich ist das nicht zwingend, jedoch verbreitete Übung, um Missverständnisse zu vermeiden. Kommt es nicht zur Einigung, kann der Interviewte die Freigabe verweigern, dann darf das Medium unter Umständen das Interview nicht in der Fassung veröffentlichen. Dies berührt Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht.