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Wie definiert das Urheberrecht ‚Bearbeitung‘ eines Filmwerks?

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Frage vom Besucher

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10.01.2025

Brauche ich die Erlaubnis bei einem Remake?

Website-Administration 14.01.2025
Antwortdatum: 14.01.2025

Eine Bearbeitung liegt vor, wenn ein Werk in anderer Form umgestaltet wird, aber der Kern urheberrechtlicher Schöpfung erkennbar bleibt. Ein Film-Remake zählt als Bearbeitung, sofern es wesentliche kreative Merkmale übernimmt. Urheberrechtlich braucht man die Zustimmung des Rechtsinhabers, sonst verletzt man dessen Bearbeitungsrecht (§ 23 UrhG).

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