Antwortdatum: 18.12.2024
Ja, Print- und Onlinepresse fällt unter das Landespressegesetz (bzw. Onlinetexte ohne Audio/Video-Anteil). Rundfunk und vergleichbare Telemedien (Videos, Streams) unterliegen dem Medienstaatsvertrag. Manche Internetangebote (multimedial) gelten als Telemedien und werden auch vom JMStV / Medienstaatsvertrag erfasst. Es kommt also auf die Art des Angebots an.