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Wann kommt das Landespressegesetz zur Anwendung, wann der Medienstaatsvertrag?

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Frage vom Besucher

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16.12.2024

Unterscheidet man Print und Rundfunk?

Website-Administration 18.12.2024
Antwortdatum: 18.12.2024

Ja, Print- und Onlinepresse fällt unter das Landespressegesetz (bzw. Onlinetexte ohne Audio/Video-Anteil). Rundfunk und vergleichbare Telemedien (Videos, Streams) unterliegen dem Medienstaatsvertrag. Manche Internetangebote (multimedial) gelten als Telemedien und werden auch vom JMStV / Medienstaatsvertrag erfasst. Es kommt also auf die Art des Angebots an.

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