Antwortdatum: 07.12.2024
Sende- und Pressearchive bewahren das kulturelle Erbe und die zeitgeschichtliche Dokumentation. Urheberrechtlich dürfen Archive Beiträge vorhalten. Unter 'Depublikation' kann es Grenzen geben (z.B. in Mediatheken). Doch die Archive selbst sind geschützt, man darf sie nicht wahllos löschen. Eingriffe können das Geschichtsbewusstsein beeinträchtigen. Verfassungsrechtlich ist Archivierung als Teil der Pressefreiheit hochrangig.