Antwortdatum: 13.01.2025
Pressekodex und wissenschaftliche Redlichkeit verlangen eine Quellenangabe. Rein rechtlich kann die Unterlassung eine Irreführung sein (UWG) oder die Urheberrechte des Statistik-Erstellers verletzen. In der journalistischen Praxis gehört es zum Standard, den Ursprung einer Umfrage zu nennen. Fehlt die Quelle, kann das die Glaubwürdigkeit und Rechtmäßigkeit mindern.