Antwortdatum: 27.10.2024
Ja, im neuen Medienstaatsvertrag (seit Nov. 2020) gibt es Bestimmungen zu Benutzeroberflächen von Smart-TVs und Plattformen. Wichtig sind Diskriminierungsverbote, z.B. dürfen Sender nicht ungerechtfertigt benachteiligt werden. Genauso gelten Vorschriften für Themen wie Rankingtransparenz. Ziel ist, Medienvielfalt auch im Online- und Plattformbereich zu sichern.