Wie sieht die Rechtslage bei VR- und AR-Anwendungen aus? - Anwalte-de.com

Wie sieht die Rechtslage bei VR- und AR-Anwendungen aus?

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04.11.2024

Gilt hier ‚Rundfunk‘ oder ‚Telemedien‘?

Website-Administration 08.11.2024
Antwortdatum: 08.11.2024

Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) sind meist interaktive Telemedien ohne linearen Sendebetrieb. Der Medienstaatsvertrag und Jugendschutz (JMStV) greifen, wenn Inhalte jugendgefährdend sein könnten. Ob es Rundfunk ist, hängt von linearer Ausstrahlung ab. Die meisten VR/AR-Angebote sind On-Demand, daher Telemedien. Trotzdem gelten Kennzeichnungs-, Datenschutz- und Jugendschutzvorschriften.

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