Antwortdatum: 09.01.2025
Bewusst falsche Behauptungen können je nach Kontext strafbar sein, etwa wenn sie die Öffentlichkeit erheblich schädigen (z.B. Panikmache). Meist ist es zivilrechtlich relevant, kann Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche auslösen. Medienaufsicht kann eingreifen, Rüge oder Bußgeld verhängen. Eine strafrechtliche Relevanz besteht, wenn beispielsweise Verleumdung oder Volksverhetzung vorliegt.