Antwortdatum: 05.01.2025
Das kann problematisch sein: Ein 'Undercover-Vorgehen' kann Privatsphäre verletzen. Grundsätzlich gilt: Gruppenmitglieder erwarten Vertraulichkeit. Journalisten dürfen sich nicht durch Täuschung Zutritt verschaffen, es sei denn, ein überragendes öffentliches Interesse rechtfertigt es. Eine Abwägung zwischen Recherchezweck und Persönlichkeitsrechten ist nötig, Gerichte entscheiden im Einzelfall.