Antwortdatum: 28.12.2024
Auch Medienunternehmen unterliegen dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Unzulässige Werbung, Schleichwerbung oder irreführende Angaben können abgemahnt werden. Parallel greift medienrechtliche Aufsicht (z.B. Schleichwerbung-Verbot nach RStV). So gibt es sowohl media-spezifische als auch wettbewerbsrechtliche Regeln zum Schutz von Verbrauchern und Mitbewerbern.