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Wie regelt der MStV (Medienstaatsvertrag) Unterschiede zwischen klassischen Medien und Plattformen wie YouTube?

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23.11.2024

Was ändert sich für freie Creator?

Website-Administration 28.11.2024
Antwortdatum: 28.11.2024

Der MStV erfasst 'Medienplattformen' und 'Benutzeroberflächen'. YouTube-Kanäle können bei großer Reichweite oder Sendeähnlichkeit Pflichten haben (Werbekennzeichnung, Jugendschutz). Doch reine Creator, die On-Demand Videos machen, brauchen keine Rundfunklizenz. Man achtet darauf, ob ein Programmschema, Live-Streams etc. vorliegen. Der MStV modernisiert die Rechtsgrundlage und bezieht Onlineplattformen ein.

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