Antwortdatum: 15.11.2024
Ja, in Deutschland und EU gibt es das Presseverleger-Leistungsschutzrecht. Online-Dienste wie News-Aggregatoren (Google News etc.) müssen für die Nutzung journalistischer Inhalte ggf. Lizenzen abschließen. Das Recht schützt Presseverlage vor unentgeltlicher Übernahme von Textausschnitten. In der Praxis ist das stark umstritten und kompliziert in der Umsetzung.