Antwortdatum: 20.12.2024
Falschmeldungen sind nicht automatisch strafbar. Strafbar werden sie, wenn sie Tatbestände erfüllen (z.B. Volksverhetzung, Verleumdung). Reine Unwahrheit ohne Verletzung von Rechten ist nicht per se verboten. Allerdings kann es zivilrechtliche Folgen (Persönlichkeitsrechtsverletzung) oder medienrechtliche Konsequenzen geben. 'Fake-News' allein ist kein Strafbestand, erst konkrete Rechtsverletzungen.