Antwortdatum: 31.12.2024
Das sog. 'Sportereignis-Gesetz' existiert so nicht. Es gibt aber im Rundfunkstaatsvertrag Regelungen, dass bestimmte Großereignisse (z.B. Olympia, WM-Finale) in 'frei empfangbarer' Form zugänglich bleiben sollen. Damit sollen wichtige Sportevents, die von erheblichem gesellschaftlichem Interesse sind, nicht ausschließlich im Pay-TV laufen. Den exakten Katalog regeln staatliche Verordnungen ('Ereignisliste').