Vor einer Behandlung muss der Patient umfassend über Risiken und Alternativen informiert werden. Wann ist diese Aufklärung rechtswirksam?
Website-Administration
13.11.2024
Antwortdatum: 13.11.2024
Die Aufklärung muss verständlich, rechtzeitig und patientenangepasst erfolgen, damit er eigenverantwortlich entscheiden kann. Erst nach dieser informierten Einwilligung ist die Behandlung zulässig. Unterlassene oder fehlerhafte Aufklärung kann zu Haftungsansprüchen führen.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen:
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».