Antwortdatum: 14.11.2024
In der Regel nicht. Die Haftung für Behandlungsfehler oder Aufklärungsversäumnisse ist unabhängig vom Versicherungsstatus. Unterschiede bestehen eher beim Vergütungssystem. Bei Privatpatienten wird nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet, bei Kassenpatienten über EBM. Die Haftungsgrundsätze sind aber identisch.