Antwortdatum: 02.01.2025
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bestimmt, wie Ärzte ihre Leistungen bei Privatpatienten abrechnen. Sie enthält Ziffern für einzelne Untersuchungen und Behandlungen mit Gebührenrahmen. Ärzte müssen sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten und dürfen die Sätze nicht beliebig erhöhen. Für gesetzlich Versicherte gilt das EBM-System (Einheitlicher Bewertungsmaßstab).